„Fünf Stücke für die Flötenuhr“, Werk ohne Opuszahl (WoO) 33
Werkverzeichnisnummer: 3743
Adagio und Allegro
2002
LUDWIG VAN BEETHOVEN
Zwei Stücke für die Flötenuhr
Bearbeitungen für Bläser tragen oft zur Ehrenrettung marginaler Randprodukte großer Komponisten bei, die im Konzertsaal sonst keine Chance hätten. Was Haydn, Mozart und Beethoven für die Musikautomaten ihrer Zeit schrieben – die allenthalben ertönenden Flötenuhren -, lässt sich sinnvoll kaum auf klassische Kammermusikgattungen übertragen. 1799 schrieb Ludwig van Beethoven fünf Stücke für eine Flötenuhr, die in verstreuten Papieren seines Nachlasses ein Schattendasein führten, bis sie 1902 zum ersten Mal ediert wurden. In Bearbeitungen für Klavier bzw. Cello und Klavier sind sie jedoch kaum bekannt geworden. Das Bläserquintett bietet hier mit seiner Farbigkeit und seinem „Flötenuhr“-Charme einen weit adäquateren Ersatz.
Das „Instrument“, für das Beethoven diese Musik ursprünglich schrieb, sollte man genauer „Orgelwerk in einer Uhr“ nennen, denn mithilfe einer Stiftwalze, auf die das Musikstück aufgeschlagen bzw. -gepresst wurde, setzte man einen Automatismus in Gang, der ohne Zutun eines Musikers ein Orgelstück erklingen ließ, während eine Uhr die zeitlichen Intervalle des Abspielens regelte. Die Flötenuhr, für die Beethoven schrieb, befand sich im Wachsfigurenkabinett des Grafen Deym, dem wir im Zusammenhang mit Mozarts Adagio und Allegro, KV 594, noch ausführlicher begegnen.